1. Allgemeine Bestimmungen
Für alle Angebote und Aufträge sind ausschließlich nachstehende Geschäftsbedingungen maßgebend.
Die in Prospekten, Katalogen, Rundschreiben, Anzeigen, Preislisten enthaltenen Angaben, Zeichnungen, Abbildungen, technischen Daten, Gewichts-, Maß- und Leistungsbeschreibungen sind unverbindlich, sofern wir sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnen.
Unsere Angebote sind freibleibend. Die erteilten Aufträge werden erst durch unsere Bestätigung per Email oder FAX verbindlich.
Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
2. Liefer- und Zahlungsbedingungen
Für den Umfang der Lieferung ist unsere Auftragsbestätigung maßgebend.
Die Lieferfrist wurde von uns eingehalten, wenn bis zu deren Ablauf der Liefergegenstand unser Lager oder das unseres Vertragspartners verlassen hat, bzw. die Versandbereitschaft dem Auftraggeber mitgeteilt worden ist.
Treten nach Vertragsabschluss Arbeitsausstände, Aussperrungen oder andere Fälle höherer Gewalt, welche bei Vertragsabschluss nicht erkennbar waren und die rechtzeitige Lieferung verhindern, bei uns oder unseren Vorlieferanten ein, verlängert sich die Lieferfrist entsprechend um die Dauer der Behinderung. Dauert die Behinderung der Lieferung länger als 8 Wochen, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten.
Sofern von uns nicht anders angegeben, übernimmt der Kunde die Versandkosten der Lieferung. Die Kosten dafür werden dem Kunden mitgeteilt und sind Bestandteil des Rechnungsbetrages. Die Versandkosten bei Zurücksendung der Lieferung werden vom Auftraggeber getragen. Bei Annahmeverweigerung werden dem Auftraggeber die gesamten entstandenen Kosten von Fraga Dental und seinen Vertragspartnern (inklusive Versandkosten) in Rechnung gestellt.
Bei Verzug muss uns der Endkunde eine Nachfrist setzen. Diese beträgt 2 Wochen.
Zusatzkosten, die durch eine Annahmeverweigerung und Lagerung der Ware entstehen, werden vom Auftraggeber getragen.
Gefahrenübergang: Sämtliche Lieferungen erfolgen ab unserem Firmensitz oder dem einer unserer Vertragspartner auf Rechnung und Gefahr des Kunden, auch wenn wir im Einzelfall ausdrücklich eine Franco-Lieferung vereinbart und schriftlich bestätigt haben. Die Gefahr geht auf den Kunden über bei Übernahme durch den Spediteur (zzt. UPS). Wird eine Lieferung von dem Kunden nach Meldung unserer Versandbereitschaft nicht abgerufen und zu seiner Verfügung bei uns auf Lager genommen, geht die Gefahr mit unserer Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
Der Kunde ist zur Zurückhaltung wegen Ansprüchen aus anderen Vertragsverhältnissen nicht befugt. Die Aufrechnung seitens des Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn, seine Forderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
3. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an allen Liefergegenständen bis zur völligen Bezahlung sämtlicher uns aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden zustehenden Forderungen vor. Bei laufender Rechnung dient das ganze Vorbehaltsgut zur Sicherung der Saldenforderung.
Eine Veräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren ist nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang gestattet. Die Kaufpreisforderungen des Kunden gegen seine Abnehmer aufgrund der Veräußerungen der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren sind in Höhe unserer Kaufpreisforderungen an uns abzutreten. Der Kunde ist bis auf jederzeit möglichen Widerruf ermächtigt, diese Kaufpreisforderungen bei seinen Abnehmern einzuziehen. Werden die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren be- oder verarbeitet, mit anderen Waren vermischt oder verbunden, so werden wir Miteigentümer im Verhältnis des Wertes der vorbehaltenen Ware zu den anderen Gegenständen. Bei Zahlungsverzug - auch hinsichtlich eines fälligen Teilbetrages - erlischt das Besitzrecht des Kunden ebenso wie die Ermächtigung, die Forderung von seinen Abnehmern einzuziehen. Wir sind berechtigt, die sofortige Herausgabe der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren zu verlangen, wobei das Herausgabeverlangen lediglich der Sicherung der Forderung dient, aber nicht als Rücktritt vom Kaufvertrag gilt.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme nach Mahnung berechtigt und der Kunde zur Herausgabe verpflichtet.
Übersteigt der Wert der uns gemäß den vorstehenden Bestimmungen gegebenen Sicherheiten (Rechnungswert der in unserem Vorbehaltseigentum stehenden Gegenstände und Wert der an uns abgetretenen Forderungen des Kunden gegen seine Abnehmer) den Gesamtbetrag der uns gegenüber dem Kunden zustehenden Forderungen um mehr als 25%, so kann der Kunde Freigabe der darüber hinausgehenden Sicherheiten, insbesondere Rückabtretung der an uns abgetretenen Forderungen gegenüber seinen Abnehmern, verlangen.
4. Gewährleistungen, Mängelhaftung und Reparaturen
Treten an den von uns gelieferten Erzeugnissen innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungspflicht, gerechnet vom Tage des Gefahrenüberganges (Punkt 2) bzw. vom Tage der Abnahme der Leistung an, infolge eines vor den genannten Zeitpunkten liegenden Umstandes Fehler auf, durch die das Erzeugnis unbrauchbar oder in der Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt wird, verpflichten wir uns - nach unserer, billigem Ermessen unterliegenden Wahl - zur kostenlosen Nachbesserung oder zum kostenlosen Ersatz der fehlerhaften Ware durch neue Ware.
Fehler sind uns gegenüber seitens des Kunden unverzüglich schriftlich zu rügen. Handelsübliche oder geringe, technisch nicht vermeidbare Abweichungen in Qualität, Farbe, Abmessungen, Ausstattung, Gewicht oder Design berechtigen nicht zur Mängelrüge.